Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 19.06.2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.iwag-nordwest.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte: 

Aktuell sind uns keine barrierefreien Inhalte unserer Website bekannt. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 19.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Webagentur new-data-services GmbH. 

Feedback und Kontaktangaben 

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: Barriere melden Formular

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschenmit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 

  • Telefon: 0511/120-4010 

  • E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de 

Datum der Veröffentlichung der Website: 05.08.2024